Verlängerung der Rodentizid-Zulassungen bis zum 31.12.2026

In der Verordnung der Europäischen Kommission, Durchführungsbeschluss (EU) 2024/734, vom 27. Februar 2024, wurde festgelegt, dass die Zulassung für Produkte, die die Wirkstoffe Brodifacoum, Bromadiolon, Chlorphacinon, Coumatetralyl, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen enthalten, bis zum 31. Dezember 2026 verlängert wird.

Verlängerung der Rodentizid-Zulassungen bis zum 31.12.2026

Diese Entscheidung hängt damit zusammen, dass die bei der Europäischen Chemikalienagentur eingereichten Anträge auf Verlängerung der Genehmigungen, nicht fristgerecht bis zum bisherigen Ablaufdatum 30. Juni 2024 bearbeitet und von den zuständigen Behörden Dänemarks, Finnlands, Frankreichs, der Niederlande, Norwegens und Spaniens als bewertende zuständige Behörden bewertet werden können.

In Anbetracht der Fristen für die Bewertungen durch die bewertenden zuständigen Behörden sowie für die Ausarbeitung und Übermittlung der Stellungnahmen durch die Agentur und unter Berücksichtigung der Zeit, die die Kommission für eine Entscheidung über die Verlängerung der Genehmigungen der genannten Wirkstoffe zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 14 benötigt, sollten die Ablaufdaten auf den 31. Dezember 2026 verschoben werden. 

Dieser Beschluss tritt am 18. März 2024 in Kraft. 

Das bedeutet: Alle Rodentizid-Wirkstoffe, die bis dato bis 30. Juni 2024 verkehrsfähig waren, sind jetzt bis zum 31. Dezember 2026 verkehrsfähig! 

pdf icon Den gesamten Durchführungsbeschluss lesen (PDF)

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Robert-Bosch-Straße 6
73278 Schlierbach

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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