- Sehr gute Wirkung auch bei ungünstigen Bedingungen
- Breiter Zulassungsumfang
- Regenfestigkeit nach 1 Stunde
- Kurze Wartezeit bis zur Bodenbearbeitung
Wichtige Information zu Roundup® Future: Aufgrund des Widerspruchs der Deutschen Umwelthilfe e.V. vom 04.03.2025 war die Zulassung von Roundup® Future vorläufig nicht wirksam.
Zwischenzeitlich hat das BVL den Zulassungsinhaber Bayer angehört. Mit Bescheid vom 24. April 2025 kommt die Behörde zum Schluss, dass das Herbizid wieder unter anderem für folgende Anwendungen angewendet werden darf:
Gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter in Ackerbaukulturen, Obst (ohne Himbeeren), Wein (nicht gegen Ackerwinde), auf Wiesen, Weiden und Rasen, in Wurzel- und Knollengemüse, Gemüse, Spargel und in diversen Gehölzen.
Detaillierte Zulassungsinfos lassen sich beim BVL unter: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2025/2025_04_25_Fa_Zulassung_Roundup_Future_teilweise_wirksam.html
nachlesen. Dort steht auch, dass alle weiteren Anwendungen, die nicht aufgeführt sind, nach wie vor nicht erlaubt sind.
Anwendung nach Gebrauchsanweisung.



























