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NAGERABWEHR

                                                                            Loses Ködermaterial





         Contrax-D Köder
         Wirkstoff: 0,025 g/kg Difethialon bzw. 0,0025 % w/w                    Gefahrensymbole: GHS08
         Biozid-Zulassungs-Nr.: DE-0000911-14                                                                         NAGERABWEHR
         Biozid-Zulassungs-Nr.: AT-0000947-0000
         Beschreibung: Gebrauchsfertiger Köder (Granulat) gegen Hausmäuse, Haus- und Wanderratten.
         Für die Anwendung in und um Gebäude durch den sachkundigen Verwender mit Sachkunde nach
         Anhang I Nr. 3 Gefahrstoffverordnung.
         Die Verwendung darf nur durch sachkundige Verwender mit Sachkunde nach Anhang I Nr. 3 Gefahr-
         stoffverordnung (in der Fassung vom 29.03.2017) erfolgen, sofern diese Sachkunde danach gefordert
         wird. Ansonsten darf das Rodentizid auch durch die unter a) und b) genannten geschulten berufs-
         mäßigen Verwender verwendet werden:
         a) Berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
            (PflSchSachkV)
         b) Verwender mit besonderen Sachkenntnissen, die durch Beleg (Zertifikat) die Teilnahme an einer
            Schulung mit folgenden Lehrgangsinhalten nachweisen können:
         •   Verhalten und Biologie von Nagern,
         •   Rechtsgrundlagen der Bekämpfung von Ratten und Mäusen,
         •   Bekämpfung von Nagetieren (inkl. Integrierte Schädlingsbekämpfung und Resistenzmanage-
             ment),
         •   Wirkungsweise von Rodentiziden (speziell Antikoagulanzien),
         •   Gefahren und Risiken bei der Verwendung von Rodentiziden für Menschen und die Umwelt und
             Techniken zur Risikominderung (speziell Primär- und Sekundär-Vergiftung von Nicht-Zieltieren und
             deren Vermeidung, Umgang mit PBT/vPvB-Stoffen),
         •   Anwendungstechniken/Vorgehensweise und Dokumentation,
         •   Verhalten von Ratten in der Kanalisation.
         Aufwandsmengen zur Anwendung in manipulationssicheren Köderstationen oder
         verdeckt   und    gleichermaßen zugriffsgeschützt in Bereichen, die für Kinder und
         Nicht-Zieltiere unzugänglich sind.
         Aufwandsmenge für den Zielorganismus Hausmaus:
         Starker Befall: max. 50 g Köder – Empfohlener Abstand zwischen 2 Köderpunkten: 1 – 1,5 Meter.
         Geringer Befall: max. 50 g Köder – Empfohlener Abstand zwischen 2 Köderpunkten: 2 – 3 Meter.
         Aufwandsmenge für die Zielorganismen Haus- und Wanderratte:
         Starker Befall: max. 200 g Köder – Empfohlener Abstand zwischen 2 Köderpunkten 4 – 5 Meter.
         Geringer Befall: max. 200 g Köder – Empfohlener Abstand zwischen 2 Köderpunkten: 8 – 10 Meter.

         Sack: 10 kg                    Material: lose                                 Farbe: rot
         Artikelnr.: NK3116-10





          Aus: Wörterbuch der Schädlingsbekämpfung

          Schüttfähige Fertigköder
          sind gebrauchsfertige Zubereitungen, die aus Cerealien (z.B. Getreidekörner oder Haferflocken)
          und Fraßgift (Rodentizid) bestehen. Bei den Rodentiziden handelt es sich in der Regel um Anti-
          koagulantien. Die Produkte werden in entsprechenden Köderboxen zur Mäuse- und/oder
          Rattenbekämpfung ausgelegt.







          Bitte beachten Sie:
          Die auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin genannten „All-
          gemeinen Kriterien einer guten fachlichen Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämp-
          fung mit  Antikoagulanzien durch sachkundige  Anwender und berufsmäßige  Anwender mit
          Sachkunde" sind einzuhalten.
          Die Anwendungsbestimmungen unserer Rodentizide gelten für Deutschland. Diese können von
          Land zu Land abweichen. Daher gilt es, die nationalen Anwendungsbestimmungen zu beachten.


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         Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!
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