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INSEKTENABWEHR
Nebelpräparate
Kaltnebel
+
Detmol-long
Wirkstoff: Permethrin (8 g/l) + Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt (Pyrethrine) 25 %
(4 g/l) + Piperonylbutoxid (4 g/l).
baua: Reg-Nr.: N-10963 Gefahrensymbole: GHS02,07,08,09
Zulassungsnummer: § 18 Zulassung, B-0049-00-00
Zulassungsnummer: CHZB0654
Beschreibung: Gebrauchsfertiges, wasserfreies Sprüh- und Nebelmittel zum Bekämpfen von flie-
genden und kriechenden Gesundheits-, Hygiene- und Materialschädlingen. Rasche Sofortwirkung
und Austreibeffekt durch Kontakt mit den Spraypartikel. Langzeitwirkung durch Kontakt mit dem Flä-
chenbelag. Fraßabweisender Repellenteffekt (Textilschädlinge).
Dosierung/Verbrauch:
Sprühverfahren 10 - 25 ml/m²
Nebelverfahren fliegende Insekten: 1 ml/m³, kriechende Insekten: maximal 6ml/m³
VE: Plastikkanister Material: flüssig Inhalt: 5 Liter
Artikelnr.: IS4927
VE: Plastikkanister Inhalt: 10 Liter
Artikelnr.: IS4928 Gefahrgutversand
VE: Plastikkanister Inhalt: 25 Liter
Artikelnr.: IS4930 Gefahrgutversand
GreenRange KN Bio +
Wirkstoff: Chrysanthemum cinerariaefolium, Extrakt (Pyrethrine) 50 % (7,7 g/l)
baua: Reg-Nr.: N-37750 Gefahrensymbole: GHS02,08,09
Zulassungsnummer: CHZB3763
Aufgenommen in die Betriebsmittelliste für den ökologischen Landbau in Deutschland (FiBL).
Beschreibung: Gebrauchsfertiges Kaltnebelmittel zum Bekämpfen von fliegenden und kriechen-
den Schadinsekten in Räumen der Nahrungs- und Genußmittelindustrie sowie im Hygienebereich.
Eindrucksvoller Austreibeffekt und rasche, intensive Sofortwirkung nach Kontakt mit den Nebeltröpf-
chen bzw. dem frischen Wirkstoffbelag. Keine Langzeitwirkung. Schneller Abbau des Wirkstoffs Py-
rethrum durch Photolyse. Geringes Rückstandsrisiko. (Sofortwirkung, Austreibeffekt speziell bei
Schaben.)
Aufwandmenge:
Fliegende Insekten: 1 l/1000 m³
Kriechende Insekten: Maximal 6 l/1000m³
VE: Plastikkanister Gefahrgutversand Inhalt: 10 Liter
Artikelnr.: IN4949-10
VE: Plastikkanister Gefahrgutversand Inhalt: 25 Liter
Artikelnr.: IN4949-25 Kanisterpreis: € 4518,30
Aus: Wörterbuch der Schädlingsbekämpfung
Schädlingsbekämpfung gelegentlich oder im geringen Umfang
bedeutet, dass diese Anwender (nichtberuflich) nur gebrauchsfertige Kurzzeitmittel gegen kurz-
zeitig auftretende Schädlinge (Fliegen, Wespen, Mücken, Ameisen, Asseln) ausbringen dürfen.
Diese Anwender dürfen nicht mehr als 2 Liter bzw. 2 kg Schädlingsbekämpfungsmittel pro Jahr
applizieren. Es dürfen keine Langzeitmittel gegen koloniebildende oder eindringende Hygiene-
schädlinge (Ratten, Mäuse, Schaben, Pharaoameisen) angewendet werden. Des Weiteren dür-
fen keine Schädlingsbekämpfungsmittel, die als giftig oder sehr giftig gekennzeichnet sind oder
nur unter Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung appliziert werden, genutzt werden.
Letztlich darf keine Ganzraumbehandlung erfolgen.
214 Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!