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ARBEITSSCHUTZ

                                                                  Filtermasken/Atemschutz





         Atemschutzmasken KN 95
         KN95 (GB2626-2006) - Filtration 95%
         Beschreibung: Atemschutzmasken Staubmaske mit Nasenbügel zum Eigen- & Fremdschutz / Ar-
         beitsschutz. Bietet Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen. 4-lagig.
         Jeweils 5 Stück in hygienischer Verpackung, um die Maske vor der Verwendung vor Verschmutzun-
         gen zu schützen. Flach zusammenklappbare Atemschutzmasken, die einen zuverlässigen und ef-
         fektiven Schutz vor Feinstaub und Nebel bietet. Die Maske passt sich ideal an verschiedene
         Gesichtsformen und Gesichtsbewegungen, zum Beispiel beim Sprechen, an und erhöht dadurch
         den Tagekomfort erheblich.
         Die spezielle Gestaltung der Nasenregion passt sich der Nase und den Gesichtskonturen an und er-
         höht die Kompatibilität auch für Brillenträger.
         Das Arbeiten ist selbst unter warmen und feuchten Bedingungen möglich.

         Artikelnr.: KA6126        Pack: 4 Beutel à 5 Stück


         Atemschutzmaske Mandil FFP3/V
         DIN EN 149:2009, mit „Cool Down” Ausatemventil und verstellbaren Bändern
         Beschreibung: Filtrierende Halbmaske mit geringem Gewicht und geringem Atemwiderstand.
         Schutz gegen giftige und hochgiftige Partikel bis zum 30-fachen des Grenzwertes. Breite anschmieg-
         same baumwollgefütterte Innendichtlippe für angenehmes Tragen und garantierte Sicherheit. Filter-
         klasse DIN EN 149:2001 FFP3 NR
                                                                                                                      ARBEITSMITTEL

         Artikelnr.: KA6085        Pack: 5 Stück
















          Aus: Wörterbuch der Schädlingsbekämpfung

          Atemschutzmasken
          sind personengebundene Atemschutzgeräte, die das Einatmen giftiger und gesundheitsschädi-
          gender Stoffe (zum Beispiel Pestizide) verhindern sollen. Man unterscheidet Voll-, Halbmasken,
          filtrierende Halbmasken, Viertelmasken und Mundmasken (Staubschutzmasken). Für Träger von
          Atemschutzmasken (Filtergeräte) sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem
          berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ erforderlich.



          Aus: Wörterbuch der Schädlingsbekämpfung

          Atemschutzmaskenfilter
          Die Atemschutzmasken müssen mit speziellen Atemschutzfiltern ausgestattet sein, die für den
          spezifischen Anwendungszweck geeignet sind. Man unterscheidet zwischen Gas- oder Partikel-
          filtern bzw. Kombinationsfiltern. Aus den Anwendervorschriften geht hervor, welcher Filter bei
          der Ausbringung eines bestimmten Schädlingsbekämpfungsmittels verwendet werden muss.
          Die Kenndaten (Wirkungsdauer, Tragedauer und Lagerungsdauer) der Maskenfilter müssen un-
          bedingt eingehalten werden.



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         Biozide vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen!
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