Page 670 - PPS_Katalog_2024
P. 670
VOGELABWEHR
Lebendfallen
Lebendfalle Spatz
Beschreibung: Lebendfalle zum Einfangen von Spatzen.
Material: 2 mm Draht; Maschenweite: 16 mm
Maße (HxBxT): 610 x 350 x 190 mm Gewicht: 1,1 kg
Artikelnr.: TZ2250 VE: Stück
Lebendfalle Kleinvogel
t
t
Beschreibung: Ideal zum Fang von Kleingefieder, wie z.B. Kanarienvögeln und Sit-
tichen. Die Falle muß fest am Boden fixiert werden. Bitte beachten Sie: Der Fang
von Sperlingen mit dieser Falle ist in Deutschland strengstens verboten! Spann-
weite: 30 x 25 cm
Gewicht: 0,4 kg
Artikelnr.: TZ2371 VE: Stück
Lebendfalle Vogel UNIVERSAL (Drahtkastenfalle)
Beschreibung: Zum Fang von Elstern, Krähen und Tauben. Mit 2 Fangkammern,
2 Eingängen 300 x 350 mm und einem mittigen Köderfach für Köder oder Lockvogel.
Die Falle ist aus verschweißtem Drahtgeflecht gefertigt. Berührt ein Vogel das Aus-
lösegestänge im Fangraum, schließt die Falltür.
Maße (HxBxT): 1230 x 505 x 490 mm Gewicht: 10,0 kg
Artikelnr.: TZ2412 VE: Stück
Lebendfalle Krähe/Elster
Beschreibung: Erprobte und bewährte Drahtkastenfalle, am besten zu verwenden
mit einem hartgekochten Ei und Schminkspiegel! Mit zwei Fangabteilen und einem
Lockvogelabteil.
Der Fangkorb ist da aufzustellen, wo sich die Rabenvögel bevorzugt aufhalten z.B.
an Futterplätzen und Hühnerställen. Angefüttert wird in der Regel mit Hunde- und VOGELABWEHR
Katzenfutter aus der Dose, Mais oder hartgekochten Eiern und reichlich Wasser.
Sowie der erste Vogel gefangen ist, kann dieser als Lockvogel in das mittlere Lock-
vogelabteil gesetzt werden.
Maße (HxBxT): 820 x 700 x 520 mm Gewicht: 4,8 kg
Artikelnr.: TZ2469 VE: Stück
Wichtiger, allgemeiner Hinweis:
Alle Greif- und Rabenvögel sind geschützt. Der Fang ist nur mit behördlicher Genehmigung
erlaubt. Einzelne Fanggenehmigungen können auf Antrag der zuständigen Behörde erteilt
werden.
Bitte beachten Sie das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer.
Kontrollieren Sie die Fallen mindestens zweimal täglich!
669
Bitte beachten Sie bei allen Lebendfallen das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer!