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HOLZSCHUTZ

       Einführung



















            Allgemeine Hinweise












            Fledermausverträglichkeit

            Nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) genießen alle heimi-    Zum Zeitpunkt der vorbeugenden oder bekämpfenden Holzschutz-

            schen Fledermäuse besonderen bzw. strengen Schutz nach   maßnahme dürfen keine Fledermäuse anwesend sein. Daher sollte
            §7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG. Nach §44 Abs. 1 BNatSchG ist   die Behandlung des Holzes von Oktober bis Februar erfolgen.
            es u. a. verboten Fledermäusen nachzustellen, sie zu fangen,   Dies schreibt auch die DIN 68800 Teil 4 (2020) „Bekämpfungsmaß-
            zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der   nahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten und Sanierungs-
            Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.   maßnahmen“ vor. Es ist festgelegt, dass im Gefährdungsbereich von
                                                              Fledermäusen Bekämpfungsmaßnahmen erst dann durchgeführt
            Weiterhin dürfen Fledermäuse während der Fortpflanzungs- und   werden, wenn jahreszeitlich bedingt kein Besatz besteht.
            Aufzuchtzeiten nicht erheblich gestört werden sowie deren Lebens-

                                                                Die Holzschutzmaßnahme sollte im Februar abgeschlossen sein,
            stätten aus der Natur nicht entnommen, beschädigt oder zerstört
                                                              dass die Lösungsmittel ausreichend abdampfen können.
            werden. Aus den genannten Gründen ist der Nachweis der Fleder-



            maus verträglichkeit von flüssigen Holzschutzmitteln rechtswidrig.     Die Holzschutzmaßnahme sollte, wenn möglich, mittels Bohrloch-
            Beim Einsatz von flüssigen Holzschutzmitteln ist zu beachten:  verfahren erfolgen.

            Faustregeln: Holzoberfl ächenberechnung
            Die abgewickelte Oberfläche der Dach-Holzkonstruktion berechnet  Bei ausgebauten Dachgeschossen wird lediglich der Fußboden als
            sich aus der Grundfläche des Dachbodens (Außenmaß des Mauer-  Grundfläche angenommen, bei sichtbaren Trennwänden und
            werks) multipliziert mit einem Faktor, abhängig von der Firsthöhe.  hölzernen Zwischenböden wird jeweils die beiderseitige Aufsichts-
            Die Firsthöhe wird vom Dach boden aus gemessen.  fläche gemessen. Etwaige Hilfskonstruktionen an den Trennwänden
                                                             bleiben außer Ansatz.                10 m
              Firsthöhe bis 5 m    = Faktor 3,3 (2,3)
              Firsthöhe bis 7 m    = Faktor 3,6 (2,6)                                     5 m
              Firsthöhe über 7 m   = Faktor 4,0 (3,0)        Beispielberechnung

            Wird der Holzfußboden nicht mitgerechnet, so kann die Zahl 1 vom  Haus-Außenmaß: 8 x 10 m = 80 m 2
            Fak tor abgezogen werden. Entsprechende Werte stehen bereits in   Firsthöhe (vom Dachboden gemessen):   8 m
                                                                                    2
            den Klammern.                                    Bis 5 m = 80 x Faktor 3,3 = 264 m  abgewickelte Holzoberfläche
                                                                               2
                                                             In dieser Fläche sind 80 m  Dachboden berücksichtigt.






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