Page 716 - PPS_Katalog_2024
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AGB
Bitte beachten Sie:
Allgemeine Geschäfts bedingungen des Transports wird die Lieferung/Leistung auf schriftliche An- 5. Der Rückgriffsanspruch des Vertragspartners gemäß § 478
weisung des Kunden auf dessen Rechnung versichert. BGB bleibt im gesetzlichen Umfang unberührt.
der PPS GmbH für Lieferungen /
Leistungen gegenüber Unternehmen VI. Eigentumsvorbehalt VIII. Haftung
(Stand 02/2010) 1. Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der PPS GmbH bis zur 1. Die Haftung der PPS GmbH für Schäden, die nicht unter das
vollständigen Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Ver- Produkthaftpflichtgesetz fallen und nicht an Körper, Gesund-
I. Vertragsgrundlage tragspartners gegenüber der PPS GmbH. heit oder Leben eintreten, besteht nur in Fällen grober Fahr-
lässigkeit und ist begrenzt auf den vertrags typisch
1. Die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen PPS GmbH 2. Im Falle der weiter Veräußerung des Liefergegenstandes sind vorhersehbaren Schaden.
und dem Vertragspartner (Kunde) kommen ausschließlich sämtliche dem Vertragspartner seinerseits zu stehenden An-
gemäß den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sprüche aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer 2. Darüber hinaus ist die Haftung der PPS GmbH in Fällen der
der PPS GmbH zustande. Abweichende Geschäftsbedingun- mit allen Nebenrechten sicherheitshalber an die PPS GmbH von ihr zu vertretenden grob fahrlässigen Verletzung vertrag-
gen des Vertragspartners gelten nur im Falle ausdrücklicher im voraus abgetreten in Höhe der jeweils der PPS GmbH ge- licher Pflichten oder Verzögerung der Leistung beschränkt auf
schriftlicher Zustimmung durch PPS GmbH. genüber bestehenden Verbindlichkeiten des Vertragspartners. 30 % des Werts der Lieferung/Leistung im Falle der Nichter-
Übersteigen die auf diese Weise im Voraus sicherungshalber füllung und auf 25 % bei Verzug und in allen übrigen Fällen.
2. Für das Vertragsverhältnis sind die schriftlichen Vereinbarun-
abgetretenen Forderungen 120 % der Verbindlichkeiten des
gen maßgeblich; mündliche Vereinbarungen sind unwirksam; IX. Aufrechnung
Vertragspartners gegenüber PPS GmbH, so werden die dar-
dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
über hinaus gehenden Forderungen ohne weitere Erklärung
frei, beginnend mit den jeweils ältesten Forderungen. Der Vertragspartner kann gegenüber der PPS GmbH nur mit
II. Preise, Angebote, Preisänderungen
solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechts-
3. Die Befugnis des Vertragspartners zum Einzug der im voraus kräftig festgestellt sind.
1. Die von der PPS GmbH angegebenen Preise in Katalogen,
abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden erlischt aus
Preislisten oder Angeboten sind grundsätzlich freibleibend und
wichtigem Grunde, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zah- X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
unverbindlich, es sei denn die Preise würden von PPS GmbH
lungseinstellung, Scheck- oder Wechselprotest, Eröffnung des
im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich angege- 1. Leistungs- und Erfüllungsort der vertraglichen Leistung/Liefe-
Insolvenzverfahrens. Die PPS GmbH ist in diesen Fällen auch
ben. rung ist die Hauptniederlassung der PPS GmbH in 73269 Hoch-
berechtigt, den Kunden des Vertragspartners gegenüber die dorf. Dies gilt auch für den Fall, dass die PPS GmbH die Ware
2. An die PPS GmbH gerichtete Aufträge/Bestellungen gelten Sicherungsabtretung offen zu legen und vom Vertragspartner an eine vom Vertragspartner angegebene Anschrift versendet
erst dann als angenommen, wenn und so weit diese von PPS Auskunft über seine Konten verlangen.
oder ausnahmsweise die Versandkosten übernimmt, die
GmbH schriftlich bestätigt werden (Auftragsbestätigung) oder
4. Der Vertragspartner hat mit seinem Kunden den Eigentums- grundsätzlich der Vertragspartner zu tragen hat.
ohne eine solche schriftliche Auftragsbestätigung ausgeführt
vorbehalt zu vereinbaren, bei Pfändungen, Beschlagnahmen
werden. 2. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kauff-
oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter auf den Ei- mann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffent-
3. Die bei Vertragschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gül- gentumsvorbehalt der PPS hinzuweisen und diese unverzüg- lich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle aus dem
tigkeit, sofern die Lieferung/Leistung innerhalb der nächsten lich zu benachrichtigen.
Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der
4 Monate als Auftragsbestätigung erfolgt.
5. Der Vertragspartner hat der PPS GmbH die zur Geltendma- Hauptniederlassung der PPS GmbH.
4. Sämtliche von der PPS GmbH angegebenen Preise sind Net- chung ihrer gegen den Vertragspartner und dessen Kunden er- XI. Zahlungsbedingungen
topreise, denen die zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung je- forderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen
weils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu zurechnen auszuhändigen. 1. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Rech-
ist. nungen der PPS GmbH innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs-
6. Bei Pflichtverletzungen des Vertragspartners, insbesondere im datum zahlbar. Es steht der PPS GmbH frei, Vorkasse zu
III. Rabattstaffel Falle von Zahlungsverzug, ist die PPS GmbH auch ohne wei- verlangen. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rech-
tere Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegen- nungsdatum gewährt die PPS GmbH 2 % Skonto. Maßgebend
1. Die PPS GmbH gewährt auf der Grundlage der Bestellmenge standes zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten.
ist jeweils der Geldeingang auf dem Konto der PPS GmbH.
Rabatte entsprechend der jeweils gültigen Rabattstaffel.
VII. Gewährleistung Unberechtigterweise abgezogene Skonti werden nachberech-
Davon abweichende Rabatte müssen von der PPS GmbH
net. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so kommt der
schriftlich bestätigt werden.
1. Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner der PPS GmbH Vertragspartner ohne weitere Erklärung der PPS GmbH in Ver-
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb zwei Wochen nach zug.
IV. Beschaffungsrisiko, Lieferbedingungen, Lieferzeiten,
Erhalt des Liefergegenstandes, schriftlich anzuzeigen, andern-
Lieferverzug
falls der Vertragsgegenstand als genehmigt gilt. 2. Die PPS GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Vertragspartners
auf ältere Verbindlichkeiten anzurechnen und anders lautende
1. Liefertermine und Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Be-
2. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten oder übli- Maßgaben des Vertragspartners, etwa auf einem Überwei-
stätigung durch PPS verbindlich.
chen Beschaffenheit oder unerhebliche Beeinträchtigung des sungsträger, nicht zu beachten. Über eine solche Verrechnung
2. Teillieferungen der PPS GmbH sind statthaft. üblichen Gebrauchs gelten nicht als Mangel und lösen keine wird jedoch die PPS GmbH den Vertragspartner unverzüglich
Ansprüche gegen die PPS GmbH aus. informieren.
3. Der Vertragspartner kann frühestens am 11. Tag nach einem
im Einzelfall verbindlich vereinbarten Liefertermin eine Nach- 3. Im Falle von Mängeln hat die PPS GmbH die Wahl zwischen XII. Schlussbestimmungen
frist mit Ablehnungsandrohung bestimmen. deren Beseitigung und einer neuen Lieferung. Schlagen zwei
solche Nacherfüllungsversuche der PPS GmbH fehl, so kann 1. Für die gesamte Vertragsbeziehung wird die ausschließliche
4. Die PPS GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, der Vertragspartner nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern Geltung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kauf-
wenn und soweit sie selbst nicht beliefert wird. PPS GmbH oder vom Vertrag zurücktreten. rechts und ohne die Verweisungsnormen des internationalen
wird den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren Privatrechts vereinbart.
und eine eventuelle Gegenleistung unverzüglich erstatten. 4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwen-
dungen trägt der Vertragspartner insoweit, als sie sich da- 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Ge-
V. Versand, Gefahrtragung durch erhöhen, dass der Liefer gegenstand an einem anderen schäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
Ort als die Niederlassung des Vertragspartners zu liefern war hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
1. Mit Übergabe des Liefergegenstands an die den Transport
oder vom Vertragspartner verbracht wurde, es sei denn, dass berührt. Es gelten in diesem Falle die gesetzlichen Regelun-
ausführende Person, auch wenn die PPS den Transport selbst
dieser andere Ort den bestimmungsgemäßen Gebrauch des gen.
ausführen sollte, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
Liefergegen- standes entspricht.
auf den Vertragspartner über. Gleiches gilt, wenn auf Wunsch
SERVICE
des Vertragspartners der Versand verzögert wird. Während
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