Page 72 - PPS_Katalog_2024
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NAGERABWEHR
Lebendfallen
Sonstige
Bisam Reusenfalle
Beschreibung: Das effektive Fanggerät zum Lebendfang von Bisam. Die Falle ist aus verschweiß-
tem Drahtgeflecht und mit zwei nur nach innen öffnenden, losen Fangklappen, Größe 12 x 16 cm NAGERABWEHR
versehen. Jeder Bisam, der in die Falle geht, ist gefangen. Diese Reusenfalle wird am Rand von Ge-
wässern aufgestellt, so dass der Fallenboden leicht unter der Wasseroberfläche, im Schlamm liegt.
Als Köder eignen sich Äpfel oder Möhren.
VE: Stück Maße (HxBxT): 350 x 180 x 1000 mm Gewicht: 3 kg
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: silber
Artikelnr.: NF3510
Bisamratte
Holzkastenfalle HHS
Beschreibung: Diese professionelle Falle besteht aus wetterfestem, 13 mm dickem Hartholz-
Sperrholz. Dieses Material wird beim Fahrzeugbau im Aussenbereich eingesetzt (LKW + Anhänger-
Ladeflächen). Hierdurch ist diese Falle wetterfest. Mit 2 Eingängen, die übliche Trittbrettauslösung,
und einem Sichtfenster oben im Deckel und jeweils einem Sichtfenster auf jeder Seite. Die hervor-
ragend verarbeitete Lebendfalle eignet sich sehr gut für den Fang von Marder, Iltis, Katze, Wiesel,
Kaninchen, Hase, Siebenschläfer, Ratte, entlaufene Haustiere usw.
Bitte Landesjagdgesetz beachten!
VE: Stück Maße (HxBxL): 240 x 230 x 1000 mm Gewicht: 8 kg
Karton: 1 Stück Material: Holz Farbe: schwarz/braun
Artikelnr.: NF3582
Kaninchen
Ü
Beschreibung: Spezieller Fangkorb für Kaninchen. Überall dort, wo Kaninchen zur Plage werden
s
oder sich explosionsartig vermehren, können mit dieser Falle Tiere abgefangen und dorthin trans-
s
portiert werden, wo sie wieder freigelassen werden. Die Fangklappe öffnet nur nach innen.
VE: Stück Maße (LxBxH): 500 x 150 x 150 mm Gewicht: ca. 500 g
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: silber
Artikelnr.: NF3515
Aus: Wörterbuch der Schädlingsbekämpfung
Lebendfallen
Viele Formen von Lebendfallen bestehen aus einem Käfig und einem Federmechanismus, der
bei Berührung der Köderbefestigung die Eingangsöffnung schlagartig verschließt. Der Auslöser
kann mechanisch oder elektronisch sein. Lebendfallen werden vermehrt in Betrieben einge-
setzt, wo der Einsatz von Ködern für die Nagerbekämpfung nicht erlaubt ist. Der Falleneinsatz
führt nur in wenigen Situationen zur vollständigen Tilgung. Käfigfallen zum Fangen von Kleintie-
ren (Katzen, Marder, Siebenschläfer, Kaninchen, Vögel) gehören ebenfalls zu den Lebendfallen.
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Bitte bei allen Lebendfallen das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer beachten!