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NAGERABWEHR
Lebendfallen
Sonstige/Mehrzweck
Katze HAV1089
Beschreibung: Falle für Katzen und anderen ähnlich großen Tieren, mit praktischem Tragegriff.
EASY SET Mechanismus ermöglicht einfaches Scharfstellen der Falle!
VE: Stück Maße (LxBxH): 813 x 267 x 318 mm Gewicht: 4,7 kg
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: silber
Artikelnr.: NF3304-NEU
Katze 014
Beschreibung: Spezialfalle (Drahtkasten) mit zwei Eingängen zum Fang von Katzen, Mardern,
Ratten, Iltis, Fuchs und anderen ähnlich großen Tieren.
VE: Stück Maße (LxBxH): 1020 x 250 x 250 mm Gewicht: 4 kg
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: silber
Artikelnr.: NF3325
Mehrzweck-Lebendfalle Nager (KURZ mit Klapptüren)
Beschreibung: Lebendfalle für z.B Marder, Ratte, Fuchs, Waschbär und andere. Jahrelang erprobt,
zum einfachen Aufstellen durch eine Person. Durchlauffalle mit 2 Falltüren mit Trittbrettauslösung,
zum Lebendfangen von Tieren, wie z.B. auch Ihrer entlaufenen Haustiere, Katzen etc.
Material: 1,9 mm verzinkter Draht, grün lackiert, Maschengröße 25 mm, mit Rahmenverstärkung
Bitte Landesjagdgesetz beachten!
VE: Stück Maße (HxBxL): 290 x 290 x 1170 mm Gewicht: 7 kg
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: grün
Artikelnr.: NF3326-KURZ
Mehrzweck-Lebendfalle Nager (KURZ)
Beschreibung: Lebendfalle für z.B Marder, Ratte, Fuchs, Waschbär und andere. Jahrelang erprobt,
zum einfachen Aufstellen durch eine Person. Durchlauffalle mit 2 Eingängen, 2 Falltüren mit Tritt-
brettauslösung mit Türsicherung, verhindert das Hochschieben der Tür durch das gefangeneTier. Mit
umklappbarem Tragegriff. Zum Lebendfangen von Tieren, wie z.B. auch Ihrer entlaufenen Haustiere,
Katzen etc.
Material: 1,9 mm verzinkter Draht, grün lackiert, Maschengröße 25 mm, mit Rahmenverstärkung
Bitte Landesjagdgesetz beachten!
VE: Stück Maße (HxBxL): 290 x 310 x 1000 mm Gewicht: 7 kg
Karton: 1 Stück Material: Metall Farbe: grün
Artikelnr.: NF3326-FALL
Bitte beachten Sie:
Der Maulwurf steht unter Naturschutz und gehört zu den besonders geschützten Arten.
Der Maulwurf ist nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt.
Auch dem Bundesnaturschutzgesetz zufolge darf man die Tiere weder fangen noch stören.
Daher ist es streng verboten, Maulwürfe zu fangen und mit Fallen, Gift oder Abgasen zu töten.
Vereinbar mit dem Artenschutzrecht sind allenfalls Vergrämungsmethoden, beispielsweise die
Verwendung abstoßender Substanzen (Repellentien).
72 Bitte bei allen Lebendfallen das Jagd- und Fanggesetz der einzelnen Bundesländer beachten!